Jahresrechnung

Die Jahresrechnung wird zum Jahresanfang versandt und enthält sämtliche, regulär für das Jahr anfallenden Kosten für die Parzelle. Ausgenommen Strom. Sie ist bis spätestens zum 15. Februar des Jahres fällig.

WICHTIG! Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder sowie evtl. Beträge für nichtgeleistete Gemeinschaftsarbeit sind Bestandteil der Rechnung. Werden diese oder andere Bestandteile der Rechnung nicht vollständig überwiesen, gilt die Rechnung als nicht bezahlt!

Der Zahlungstermin für die Rechnung ist verbindlich und in der Rechnung angegeben. Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnzuschlag in Höhe von € 5,00 zuzüglich Portokosten erhoben.

Bitte zahlt pünktlich! Die Jahresrechnung kommt jedes Jahr in etwa um die gleiche Zeit. Ihr könnt also im Voraus planen. Solltet Ihr einmal in "Schieflage" geraten, lasst uns bitte rechtzeitig miteinander reden, bevor Ihr in Verzug geratet.

Für den Kassenwart sowie alle Beteiligten ist es ein erhöhter und unnötiger Aufwand, verspätete Zahlungen zu kontrollieren und sich dann ggf. auch noch mit euch wegen berechtigter Mahngebühren auseinander zu setzen.