Gartenabfälle/ Müllentsorgung

Gartenabfälle (Rasenschnitt, Laub etc.) sind lt. Satzung/Gartenordnung Ziffer 11 grundsätzlich über den parzelleneigenen Kompost zu entsorgen.

Größere anfallende Mengen (Herbstlaub) müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden. Laubsäcke für die ordnungsgemäße Entsorgung sind dort käuflich zu erwerben.

Grünabfälle gehören NICHT in den Vereins-Müll-Container! Bitte seit fair und kompostiert eure Grünabfälle, Danke.

  • Entsorgung von Müll + Abfällen wird teuer!

    Das Ablegen von Rasen-, Hecken- oder Baumabschnitt sowie Bauschutt und Müll jeder Art am Straßenrand, den Büschen oder an der Schillingsbek ist strengstens verboten und wird mit einem Bußgeld bis zu EUR 5.000,00 geahndet.

    Wir sind verpflichtet jeden Verstoß den Behörden zu melden, da sonst ggf. der Verein belastet wid.  

    Im Wiederholungsfall droht die Kündigung des Pachtvertrages + der Mitgliedschaft und damit der Ausschluss aus dem Verein.
    Hierbei ist der Gartenordnung als Bestandteil der Satzung besondere Beachtung zu schenken.

Verbrennen von Gartenabfällen nicht mehr erlaubt!

Liebe Gartenfreunde,
bitte beachtet, dass das Verbrennen von Gartenabfällen in Kleingärten ist seit dem 18.10.2017 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Wenn ihr trotzdem "Feuerchen" macht, kann es durchaus teuer werden und leider auch den "Ruf" unseres Vereins schädigen.