Nach der Gartenordnung Ziffer 13. (Pflanzen und Naturschutz) ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln im Kleingartenbereich nicht erlaubt.

Da der Wirkstoff Glyphosat, der Bestandteil in vielen Unkrautvernichtungsmitteln ist, sowieso wegen möglicher „Nebenwirkungen“ gerade in der Diskussion steht, kommt eine Anwendung in Hamburger Kleingärten auch „ausnahmsweise“ nicht in Betracht.

Eine Liste der z.Z zugelassenen Mittel finden sie Hier als PDF zum Download .1_zulassung-h-k (220 KB)

In der Liste des Pflanzenschutzamtes Hamburg sind auch Herbizide (Unkraut-vernichtungsmittel) aufgeführt.

Der Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. weist unmißverständlich darauf hin, dass laut Hauptpachtvertrag und Vereinsatzung/Gartenordnung der Einsatz von Unkraut-vernichtungsmittel in Hamburger Kleingartenanlagen ausdrücklich verboten ist.