Verbrennen von Abfällen im Kleingarten verboten!
Die Verbrennung von Gartenabfällen in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen ist ab dem 18.10.2017 nicht mehr zulässig.
Die Verbrennung von Gartenabfällen in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen ist ab dem 18.10.2017 nicht mehr zulässig.