Liebe Gartenfreunde,

Leider ist es zu viel, wenn Trampolin, Schaukel, Wippe, Klettergerüst, Planschbecken und Sandkasten etc. auf eurer Parzelle aufgestellt werden...  Wo wird dann kleingärtnerisch gearbeitet und auf ca. 1/3 der Fläche Obst- und Gemüse angebaut??? 

Wir sehen uns grundsätzlich als kinder- und familienfreundlichen Gartenverein. Vorrang hat aber immer der Sinn + Zweck unseres Vereins (die kleingärtnerische Nutzung... Anbau von Obs- und Gemüse) und das dieser auf jeder Parzelle umgesetzt wird.

Zum besseren Verständnis, warum Dein/euer Kleingarten kein "Spielplatz" oder Wochenendhäuschen werden darf:
Der Zweck und die Aufgabe unseres Gartenbauvereins ist in der Satzung (§2) festgelegt. Die gärtnerische Nutzung  ist dabei ein Grundbestandteil. Diese ist in der für uns alle geltenden Gartenordnung so geregelt, dass jede(r) PächterIn ca. 1/3 der Parzellenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse nutzen muss!
Wenn wir also in euren Gärten "alles" dulden und damit die Grundlage unseres Vereins sukzessive abbauen, wäre der Sinn unseres Gartenvereins in Frage gestellt und im schlimmsten Fall die Gemeinnützigkeit.

Das Kleingartenwesen ist gerade deshalb privilegiert und vom Grundgesetz, sowie von den sondergesetzlichen und gesetzesübergreifenden Regelungen des BKleingG geschützt, weil es gemeinnützig ist und wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen zu erfüllen hat. Dazu gehört insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse.