Lärmschutz

Durch eine EU-Bestimmung ist die Hamburgische Lärmschutzverordnung nicht mehr in Kraft.
Da unser Vereinsgelände aber auch ein Erholungsgebiet ist, haben wir wichtige Punkte der vorhergehenden Lärmschutzverordnung in Vereinsrecht übernommen.

In der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr sind alle Arbeiten zu unterlassen, die die Nachtruhe Dritter stören.

  • Rasen mähen
    Rasen mähen ist zwar in der Mittagszeit (13.00 -15.00 Uhr) nicht mehr verboten, wir bitten euch jedoch Rücksicht auf eure Gartennachbarn und Anwohner zu nehmen, wenn ihr z. B. einen sehr lauten Rasenmäher habt. Laute Rasentrimmer dürfen in der Mittagszeit jedoch nicht benutzt werden.

Sonn- und Feiertags gilt ein grundsätzliches Verbot für Lärm erzeugende Geräte, Maschinen und Arbeiten.