Stromanschlüsse

Ein Stromanschluß gehört nicht zwingend zu einer Parzelle, deshalb obliegt es dem Pächter diesen ggf. auf eigene Kosten legen zu lassen. Wenn dieser gelegt wird, dann muss ein Stromanschluss IMMER von einem Elektriker/Fachbetrieb gelegt werden! Dies allein schon aus Sicherheits- und Haftungsgründen. 

Eine entsprechende Genehmigung ist VORHER beim Vorstand zu beantragen. Dafür muss ein bemaßter Lageplan der Stromleitungen (Sicherheitsaspekt) sowie der Kostenvoranschlag (später die Rechnung - für die Wertermittlung + Abschreibung) eingereicht werden.

WICHTIGER HINWEIS: GARTENFREUND 03-2016 GEEICHTE STROMZÄHLER. Nach einer Novellierung des MessEG MÜSSEN Stromzähler zum Schutz des Verbrauchers geeicht sein! Ist die Eichfrist abgelaufen, dürfen die Zähler nicht mehr genutzt werden. Ein "NICHTBEACHTEN" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden! Das bedeutet auch, dass ab dem 01.01.2015 eingebaute Stromzähler dem zuständigen Eichamt zu melden sind.

Weitere Infos im Bericht des Landesbundes, aus dem Gartenfreund Nr. 3 (März 2016):

Geeichte Stromzähler_LGH_3-2016.pdf (8.09 MB) 

  • Bei Anschlüssen über die Stromgemeinschaft
    Die Stromgemeinschaft ist ein Zusammanschluß meherer Pächter, um kostengünstiger Strom zu beziehen und geringere Anschlußkosten zu haben.

    Wer der Stromgemeinschaft beitritt, muss die "Stromordnung" der Gemeinschaft akzeptieren und unterschreiben. Wer dies nicht möchte, sich nicht an die Rahmenbedingungen hält oder halten möchte, hat die Möglichkeit, sich auf seine Kosten einen eigenen Anschluss legen zu lassen. 

    ​Ebenso kann kann das Mitglied auch von der Stromgemeinschaft ausgeschlossen werden.

    Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt durch Vereinsmitglieder, die Vertreter der Stromgemeinschaft sind. Der Zählerstand ist den jeweils Verantwortlichen der Stromgemeinschaft termingerecht mitzuteilen bzw. wird von diesen vorort abgelesen! 

  • Bei Einzelanschlüssen auf der Parzelle
    Bei Einzelanschlüssen auf der Parzelle erfolgt die Abrechnung mit Vattenfall direkt. Hier zahlt der Pächter eine jährliche Grundgebühr für den Einzelanschluss i.H.v. ca. EUR 60,00. Der neue Pächter teilt Vattenfall bei Übernahme der Parzelle den Zählerstand, das Kassenzeichen oder die Zählernummer sowie Namen und Anschrift mit.

Bei Pächterwechsel wird der Zählerstand vom scheidenden sowie vom neuen Pächter festgehalten und der Stromgemeinschaft bzw. dem Stromanbieter mitgeteilt. Am besten macht ihr zur Dokumentation ein Digital-Foto und versendet dieses. So gibt es keine Missverständnisse zu Zählerständen, "Zahlendreher" etc.