Garten frei?

Bei uns ist jeder willkommen, der Spaß an der Gartenarbeit hat, Obst- und Gemüse anbauen und sich in unsere kleine "Garten- gemeinschaft" integrieren möchten. Sie sollten wissen, dass ein Kleingarten Arbeit bedeutet und Arbeit macht! 

Ein Kleingarten ist weder Eigentum, Wochenendhaus, noch "Kinderspielplatz"! Er kann dies fast alles auch sein aber im Vordergrund steht der Anbau von Obst und Gemüse. Sie dürfen definitiv nicht alles bauen, pflanzen, kurz "tun und lassen", was Sie wollen! Sie müssen sich an Regeln halten und in eine Gemeinschaft integrieren. 

Wir schreiben Ihnen das so deutlich, damit Sie in etwa wissen, was Sie erwartet und das Sie mit einem Kleingarten auch umfangreiche Verpflichtungen eingehen. Das ist der "Preis" für ein kleines, günstiges, pachtbares Stück Grün. Wenn Sie sich damit arrangieren können, bewerben Sie sich gern um die Aufnahme in die Warteliste. Mehr Infos finden Sie wenn Sie die kleinen dunkelgrünen Pfeile anklicken...

  • Warum Kleingärten?

    Kleingärten erfüllen unverzichtbare soziale Aufgaben. Sie bieten wohnungsnahe Erholung in freier Natur. Sie sind Begegnungsstätte und Beschäftigungsfeld für BürgerInnen aller sozialen Schichten und Kulturen und damit soziale Integration. 

    Kleingärten tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und sind vernetzt mit öffentlichem Grün, hochqualifizierte Naherholungsgebiete, die gleichzeitig als innerstädtisches Schutzreservoir für eine artenreiche Fauna und Flora dienen. Kleingärten schaffen Lebensqualität in der Stadt.

  • Besonders wichtig für einen Kleingartenverein

    Besonders wichtig für einen Kleingartenverein sind Eigeninitiative, Hilfsbereitschaft und Interesse an der Gemeinschaft. Der Verein und die Gartengemeinschaft leben davon, dass sich Menschen gegenseitig und bei Vereinsarbeiten (auch außerhalb des eigenen Gartens) helfen.

    Wer nur "seine Ruhe" haben möchte, sonst "keine Zeit" hat und nur "seine eigenen Interessen" verfolgt, der ist im Kleingartenverein nicht gut aufgehoben und sollte sich privat ein Stück Grün mieten/pachten oder kaufen.

  • Auf 1/3 der Fläche Obst- und Gemüse anbauen!
    Auf ca. 1/3 der Fläche müssen Sie Obst und Gemüse anbauen und Ihren Garten sowie z. B. den Weg davor hegen und pflegen und die Sicht in Ihren Garten frei halten.
    Das ist u.a. der Sinn und Zweck eines Kleingartens.

  • Ein Kleingarten ist schlicht ein Stück Pachtland...

    ...für das recht umfangreiche Regeln und Ordnungen und vor allem ein Bundesgesetz (Bundeskleingartengesetz) gelten. So gelten besondere Bestimmungen nicht nur hinsichtlich der Bebauung der Parzelle, sondern auch die Bepflanzung einer Kleingartenparzelle steht nicht gänzlich im Belieben des Pächters. 

    Das Kleingartenwesen ist gerade deshalb privilegiert und vom Grundgesetz, sowie von den sondergesetzlichen und gesetzesübergreifenden Regelungen des BKleingG geschützt, weil es gemeinnützig ist und wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen zu erfüllen hat. 

  • Kosten eines Kleingartens
    Folgende Kosten fallen in etwa (variabel) für einen Kleingarten an:
    1.   Kosten der Pacht
    (Kosten für Garten, Wasser, Umlagen, Versicher-ungen, Zeitschrift...) ca. zwischen EUR 300,00 und EUR 500,00 p.a.
    2.   Kosten für Eigentum 
    (Kaufpreis, für Laube, Pflanzen...) Je nach Alter und Zustand der Laube und Menge der Pflanzen etc. ca. zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000,00 (Starke Abweichungen können z.B. durch den Neubau einer Laube entstehen) Der Abstand für die evtl. Übernahme von Gartengeräten etc. ist Verhandlungssache zwischen "altem und neuem" Pächter. Der Kaufpreis für die Laube gemäß Wertermittlungsbericht ist ein Festpreis und NICHT verhandelbar.
    3.   Kaution/Sicherheitsleistung 
    Bei Übernahme eines Kleingartens müssen Sie in  eine Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 750,00 leisten. Die Rückzahlung erfolgt unverzinst, nach ordnungsgemäßer Beendigung des Pachtvertrages/Pachtverhältnisses.
    4.   Weitere Kosten
    Weitere Kosten können z. B. durch auf der Mitgliederversammlung beschlossene Umlagen, nicht Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit oder durch Mahnkosten (verspätete Zahlung Jahresrechnung) entstehen.
     

  • Der erste Schritt...
    ...erfolgt über unser Anwärterformular, welches wir interessierten BewerberInnen gern zusenden. Bitte füllen Sie das Formular komplett aus und mailen Sie es uns.

    Bei Ihrem Beruf interessiert uns nicht Ihre Position oder ein akad. Titel. Wir möchten schlicht wissen, was Sie beruflich machen.
    Wir entscheiden über die Aufnahme in die Warteliste nach Bedarf bzw. wenn Gärten frei werden.
    Bitte rechnen Sie mit Wartezeit und melden Sie sich alle 6 Monate, sofern Sie noch interessiert sind.
     

  • Leider sind Kleingärten nicht immer sofort frei...
    Wir haben derzeit recht zahlreiche "BewerberInnen", worüber wir uns sehr freuen.

    Leider wissen wir nicht, wann Gärten frei werden und bitten deshalb um Geduld + Verständnis. 

    Rechnen Sie bitte mit Wartezeit. Wir wissen leider nicht wie lange, weil wir nicht wissen, wann jemand seinen Garten aufgibt...

    Manchmal kann es schnell gehen, ein anderes Mal kann es wirklich lange dauern, leider. Bleiben Sie beharrlich und melden Sie sich alle sechs Monate, um Ihr Interesse zu bekunden.

    Tipp: Bewerben Sie sich auch bei anderen Vereinen in unserem Bezirk. 

  • Alle sechs Monate melden...

    WICHTIG, melden Sie sich bitte alle sechs Monate erneut bei uns. So wissen wir, dass Sie noch Interesse haben.

    Wenn Sie sich nicht melden, gehen wir davon aus, dass kein Interesse mehr besteht, in die Anwärterliste aufgenommen zu werden bzw. einen Garten zu bekommen. Wir nehmen Sie dann von der Liste und löschen Ihre Bewerberdaten.

    Es ist leider ein zu hoher Aufwand, alle BewerberInnen anzurufen und das Interesse nachzufragen.
    Sämtlich Vereinsaufgaben werden ( wie in allen Hamburger Kleingärten) von ehrenamtlichen Mitgliedern (unentgeltlich) in deren Freizeit erledigt. Also in der Zeit, in der andere Menschen Ihren Kaffee + Kuchen zu sich nehmen oder Ihr "Feierabend-Bierchen" trinken.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wenn Sie sich für einen freien Garten bewerben möchten, können Sie uns gerne an die folgende E-Mail Adresse schreiben:

anwaerter(at) kgv314.de

Bitte kontaktieren Sie uns nicht, um "nach dem Stand" zu fragen. Wir kommen von allein auf Sie zu, wenn ein Garten frei wird!

FREIE GÄRTEN finden Sie auch unter:

https://www.gartenfreunde-hh.de/freie_gaerten/gartensuche/

Übrigens, wenn Sie Fragen rund um das Thema "Kleingarten" haben... Hier finden Sie viele Antworten: FAQ_zu_Kleingaerten (3.03 MB)