Fluggeräte sind im Verein nicht erlaubt!

Das Fliegen  von funkferngesteuerten Drohnen, Quad-Coptern etc. auf bzw. über dem Vereinsgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt! Egal wie groß die Fluggeräte sind und welche Ausstattung sie besitzen. Ebenso ist das Steigen lassen von Flugdrachen nicht erlaubt.

Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einer Abmahnung und je nach Schwere des Verstoßes (z. B. Personen verletzt) mit der Kündigung von Parzelle und Mitgliedschaft oder auch einer Anzeige rechnen.