Gemeinschaftsarbeit (GMA)

Die Gemeinschaftsarbeit ist für ALLE Vereinsmitglieder Pflicht!
Wer einen Garten pflegen kann, kann auch zur GMA kommen. 

Anzahl der zu leistenden GMA-Stunden pro Kalenderjahr
Die Anzahl der GMA wird mit den Obleuten besprochen und vom Vorstand festgelegt (nicht von Pächtern). Die Anzahl der GMA-Stunden wurden für 2023 auf 14 Zeitstunden festgelegt.  Die Anzahl der Stunden orientiert sich jeweils an den geplanten Arbeiten für den Verein im laufenden Jahr. Geleistete Stunden gelten ausschließlich für das laufende Jahr und werden nicht mit Folge- oder Vorjahrenjahren verrechnet. 

Neben den festen, im Schaukasten ausgehängten Terminen werden diverse Arbeiten auch durch Aushang oder in direkter Kommunikation mit den Obleuten vergeben. Wir haben genug Gemeinschaftsarbeit für alle, ihr müsst euch nur melden. Als geleistete GMA-Stunden zählen nur solche, die von den Obleuten vergeben wurden und mit Unterschrift (An- und Abmeldung) dokumentiert sind. Der Pächter ist für das "Ableisten" der Stunden verantwortlich! 

  • GMA - soziales Miteinander
    Die GMA ist ein Stück "soziales Miteinander" in unserem Verein.
    Wir lernen neue und langjährige Gartenfreunde kennen. Wir arbeiten gemeinsam, haben Spass, richten die Vereinsanlagen wieder her und essen + trinken im Anschluß daran zusammen.
    ​...und für unsere/eure "kleinen Gartenfreunde" findet sich sicher auch eine passende Aufgabe, die nicht als "Kinderarbeit" zählt.

  • GMA-Termine im Schaukasten
    Die Termine für die GMA werden rechtzeitig im Schaukasten ausgehängt. Darüber hinaus bitten wir euch außerhalb der regulären GMA immer wieder um eure Unterstützung. Dies erfolgt nach Bedarf und wird im Schaukasten ausgehängt und ggf. zusätzlich auch per Email versendet oder ihr sprecht die Obleute an.

  • Pächter muss sich um GMA kümmern !
    Der/Die PächterIn ist für das "Ableisten" der GMA-Stunden verantwortlich (wie mehrfach a.d. Versammlung informiert). Kann jemand nicht zu einem der Termine kommen, muss er/sie sich bei den Obleuten abmelden und sich aktiv um alternative Arbeiten kümmern. Siehe auch unten, "nicht an der GMA teilgenommen"!

  • Nicht an der GMA teilgenommen...

    Wenn ihr nicht teilnehmen könnt, sagt bitte ab. Bittet die Obleute um eine alternative Arbeit/Aufgabe. 
    Wenn wir nichts von euch hören oder lesen und ihr keine Arbeitsalternativen anfragt, gehen wir davon aus, das ihr die GMA nicht leisten wollt. 
    Ihr entrichtet dann den Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit! 

    Hinweis: Die Gemeinschaftsarbeit dient der Errichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen und ist Pflicht aller Mitglieder.
    Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der in § 4 Abs. 4 der Satzung bezeichnete Betrag an den Verein zu entrichten. 
    Der Betrag ergibt sich aus dem bestehenden Mitgliederbeschluß vom 10. Juni 2022.