Warum Ihr Obst + Gemüse auf ca. 1/3 der Fläche anbauen müsst!
Der Zweck und die Aufgabe unseres Gartenbauvereins ist in der Satzung (§2) festgelegt. Die gärtnerische Nutzung ist dabei ein Grundbestandteil. Sie ist so in der Gartenordnung geregelt, dass jede(r) PächterIn ca. 1/3 der Parzellenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse nutzen muss!
Wenn wir also in euren Gärten große Bäume, Nadelhölzer und das Fehlen von Obst- und Gemüseanbau dulden, bauen wir damit die Grundlage unseres Vereins ab. Damit wäre auch der Sinn unseres Gartenvereins in Frage gestellt und im schlimmsten Fall die Gemeinnützigkeit.
Das Kleingartenwesen ist gerade deshalb privilegiert und vom Grundgesetz, sowie von den sondergesetzlichen und gesetzesübergreifenden Regelungen des BKleingG geschützt, weil es gemeinnützig ist und wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen zu erfüllen hat. Dazu gehört insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse.
Also den Spaten rausholen, Rasen umgraben Obstbäume, Sträucher pflanzen und Gemüsebeete anlegen... gute Ernte!