Es besteht Leinenpflicht!*
Hunde müssen auf den Vereinswegen grundsätzlich angeleint werden.
Warum?
Auf den Vereinswegen ist immer viel los. Es laufen Kinder umher, Menschen gehen spazieren und nicht jeder ist gegenüber Hunden angstfrei.
Eine Leine ist schnell angelegt. Eine Bisswunde bleibt im schlimmsten Fall ein Leben lang.
*Die Regelung findet sich in § 1 Abs. 3 Nr. 6 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26.08.1975 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.07.2005)
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit sich alle Besucher und Mitglieder auf dem Vereinsgelände wohl fühlen können.