Liebe Gartenfreunde,
damit es für euch beim Bauen/Pächterwechsel oder der Garten-aufgabe keine Überraschungen gibt, hier auch dazu einige Hinweise.
Vor JEDER Bautätigkeit (siehe Gartenordnung) ist eine Genehmigung beim Vorstand einzuholen. Das gilt auch für das Setzen von Flechtzäunen, deren Erneuerung sowie das Bauen oder Anbauen von Geräteschuppen und allen Konstruktionen bei denen ihr buddeln oder graben müsst.
Häuser und deren Anbauten, Vorbauten und Dächer (inkl. überdachtem Freisitz) dürfen zusammen 24 qm nicht überschreiten. Ein Kinderspielhaus darf die max. zul. Größe von 1,6 x 1,4 x 1,6 Meter (LxBxH) nicht überschreiten. Wer größer oder ohne Erlaubnis baut, muss entsprechend zurückbauen oder ganz entfernen.
Zwischen allen Gebäuden müssen min. 5 Meter Abstand (Brandschutz) gehalten werden.
VORSICHT beim Graben in/an den Grenzbereichen eures Gartens (An allen evtl. Hecken-, Grundstücksgrenzen, Grenzsteinen/-Kanten)! Hier können Wasser- oder Stromleitungen verlegt sein. Normalerweise müssen Wasser/Strom min. 50-80 cm tief liegen und entsprechend gegen Spaten+Co. gesichert sein aber da wir nicht wissen, wer in der Vergangenheit was wo "verbuddelt" hat, seid bitte besonders vorsichtig, wenn ihr grabt!